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SUBSIM: The Web's #1 resource for all submarine & naval simulations since 1997 |
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#1 |
XO
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Klasse mein Lieber Franky. Schon im 2. Post ein Grund zur Verwarnung eingehandelt.
![]() Mit Cracks und ähnlichen Hinweisen haben wirs hier nicht so. Ich werds bei diesem Hinweis belassen. Beim nächsten Mal gibts dann was hinter die Ohren ![]() Oh... willkommen an Bord ![]()
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#2 | |
Seaman
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hm.will nicht stänkern,aber kommentieren will ichs doch: 1.es ist in der eu rechtlich nicht möglich einen weiterverkauf zu verhindern 2.wenn ich ein legal käuflich erworbenes spiel mit quittung besitze,kann ich es nach meinen vorstellungen verändern,ergo also eine "schadhafte" game.exe auch mit der eines anderen anbieters austauschen welche mich nicht mit zwangsserviceleistungen oder zwangsdatenspeicherung behelligt.alles legal.wichtig ist nur der ordnungsgemässe erwerb. gruss frank |
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#3 |
XO
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Die Rechtmäßigkeit in der EU möchte ich hier auch gar nicht diskutieren. Die von dir angeführten Punkte dürften dann allerdings schätzungsweise 100% aller AGB´s von Softwareherstellern als Unrecht deklarieren.
Ich kenne genug Software im kommerziellen Bereich (nicht nur Spiele) die ganz klar nutzergebunden und auch nicht weiterverkäuflich sind. Die Verwendung von modifizierten Programmteilen um diese Mechanismen zu umgehen ist logischerweise nie Bestandteil irgendwelcher AGB´s / Lizenzvereinbarungen und dürfte auch vor Gerichten nicht sehr wohlwollend betrachtet werden. Das gilt für Spiele genauso wie für Programmierungen in Steuergeräten von Autos. Aber wie auch immer man es dreht und wendet. Hier bei SubSim gilt das Hausrecht (welches wir befugt sind durchzusetzen) des Eigentümers. Und da steht im Klartext: "keine Diskussion über Softwarepiraterie, Cracks, wo man wie welche erhält usw. !" In diesem Sinne... PhantomLord
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#4 |
Seaman
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und nun ist auch schluss mit debattieren
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#5 |
XO
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Sollte ich unfreundlich rübergekommen sein... war nicht meine Absicht.
![]() Mal ganz abgesehen davon würden mich derartige Gesetzgebungen wirklich interessieren (so rein als Privatmann). Ich bin wahrlich kein Freund von Geschäftspraktiken wie sie UBI bei SH5, Siedler7 usw. praktiziert. Bin auch nicht der Meinung das sowas auf lange Sicht gut geht. Gibts da Links oder Infos die man dazu nachlesen kann? Wenn ja, wo? PhantomLord ![]()
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#6 | |
Seaman
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![]() Quote:
http://www.computerwoche.de/manageme...87/index2.html und wenn du viel zeit zum lesen der querverweise hast dann noch hier http://dejure.org/gesetze/UrhG/17.html oder hier Es ist nach deutschem und österreichischem Urheberrechtsgesetz verboten, „wirksame technische“ Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen oder dieser Umgehung dienende Programme herzustellen bzw. zu verbreiten.[1] Diese Vorschrift ist jedoch nicht auf Computerprogramme anzuwenden.[2] Die Dekompilierung ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum ausschließlichen Zwecke der Herstellung von Interoperabilität ist legalen Besitzern der Software explizit erlaubt.[3] Einzelnachweise [Bearbeiten] ↑ § 95a UrhG (DE), § 90c UrhG (AT) ↑ § 69a Abs. 5 UrhG (DE), § 90c Abs. 5 UrhG (AT) ↑ § 69e Abs. 5 UrhG (DE), § 40e UrhG (AT) aber das ist ein schwammiges gebiet alles,ich würde es als halbseiden betrachten solange nicht exakte rechtssprechungen vorliegen ![]() |
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#7 |
XO
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Ick danke wie verrückt und vor allen Leuten
![]() Durchaus interessant... aber wie du schon sagst, alles sehr schwammig. Und da eindeutige Gesetzgebung in Europa offensichtlich nicht erwünscht ist... (wer sollte dann die ganzen arbeitslosen Anwälte bezahlen?)
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