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Originally Posted by PhantomLord
Sollte ich unfreundlich rübergekommen sein... war nicht meine Absicht.
Mal ganz abgesehen davon würden mich derartige Gesetzgebungen wirklich interessieren (so rein als Privatmann). Ich bin wahrlich kein Freund von Geschäftspraktiken wie sie UBI bei SH5, Siedler7 usw. praktiziert. Bin auch nicht der Meinung das sowas auf lange Sicht gut geht.
Gibts da Links oder Infos die man dazu nachlesen kann? Wenn ja, wo?
PhantomLord 
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also zum beispiel hier gibts etwas
http://www.computerwoche.de/manageme...87/index2.html
und wenn du viel zeit zum lesen der querverweise hast dann noch hier
http://dejure.org/gesetze/UrhG/17.html
oder hier
Es ist nach deutschem und österreichischem Urheberrechtsgesetz verboten, „wirksame technische“ Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen oder dieser Umgehung dienende Programme herzustellen bzw. zu verbreiten.[1] Diese Vorschrift ist jedoch nicht auf Computerprogramme anzuwenden.[2] Die Dekompilierung ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum ausschließlichen Zwecke der Herstellung von Interoperabilität ist legalen Besitzern der Software explizit erlaubt.[3]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
↑ § 95a UrhG (DE), § 90c UrhG (AT)
↑ § 69a Abs. 5 UrhG (DE), § 90c Abs. 5 UrhG (AT)
↑ § 69e Abs. 5 UrhG (DE), § 40e UrhG (AT)
aber das ist ein schwammiges gebiet alles,ich würde es als halbseiden betrachten solange nicht exakte rechtssprechungen vorliegen

franky