Die Rechtmäßigkeit in der EU möchte ich hier auch gar nicht diskutieren. Die von dir angeführten Punkte dürften dann allerdings schätzungsweise 100% aller AGB´s von Softwareherstellern als Unrecht deklarieren.
Ich kenne genug Software im kommerziellen Bereich (nicht nur Spiele) die ganz klar nutzergebunden und auch nicht weiterverkäuflich sind. Die Verwendung von modifizierten Programmteilen um diese Mechanismen zu umgehen ist logischerweise nie Bestandteil irgendwelcher AGB´s / Lizenzvereinbarungen und dürfte auch vor Gerichten nicht sehr wohlwollend betrachtet werden. Das gilt für Spiele genauso wie für Programmierungen in Steuergeräten von Autos.
Aber wie auch immer man es dreht und wendet. Hier bei SubSim gilt das Hausrecht (welches wir befugt sind durchzusetzen) des Eigentümers. Und da steht im Klartext: "keine Diskussion über Softwarepiraterie, Cracks, wo man wie welche erhält usw. !"
In diesem Sinne...
PhantomLord
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