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-   -   Was passiert bei einer Strafanzeige? (https://www.subsim.com/radioroom/showthread.php?t=164052)

Schunken 03-09-10 07:55 AM

Was passiert bei einer Strafanzeige?
 
Jetzt mal ganz aus der Distanz betrachtet:

Ein Spieler hat dermaßen die Schnauze voll von UBI das er aufgrund des Hakenkreuzes mit Reichsadler im Schiffserkennungsbuch auf die nächste Wache geht und Strafanzeige erstattet (Darstellung von verfassungsfeindlichen Symbolen)....

Ich kann mir nicht vorstellen, das dass dann unter den Teppich fällt... Der Strafanzeige wird nachgegangen und ich denke das Spiel in der jetzigen Fassung komplett aus dem Handel entfernt....

Oder?

Verbot ist Verbot, egal wie winzig das auch im Schiffserkennungsbuch ist....


Andreas

danasan 03-09-10 08:01 AM

Ich denke, da ist der Verfassungsschutz zuständig.

http://www.verfassungsschutz.de/

Vielleicht trifft es zu, dass die im vorliegenden Fall von Amts wegen ermitteln müssten. Aber dazu müssten sie erstmal Kenntnis von der Sache haben...

-PriLLi- 03-09-10 08:16 AM

...ist schon einmal passiert, glaube bei Wolfenstein 2009 war es so.....kann mich da aber auch irren....auf jedenfall gab es ein riesen Ärger, und sämtliche Versionen mußten zurückgezogen werden...

Jetzt mal was anderes zum Thema DRM, rückgabe und dergleichen.....ohne scheiss.....ick grinse mir dermaßen blöde grade die Kimme krum, das gibbet nicht mehr.....
Es gibt inzwischen etliche Käufer, egal ob bei Amazon oder bei Tante Emma umme Ecke, die das Spiel wieder zurück geben konnten, erfolgreich und ohne lala........
Das lustige an diesem Drm ist ja ansich, das man ohne Datenträger zocken kann........womit sich UBi grade so dermaßen ins eigene Bein ballert.....weil die Leute alle weiterzocken können, zumindest vorläufig.......denke das wird wohl ne weile dauern, die ganzen Keys rauszunehmen die da zurück kommen.....WELTWEIT :D

Sehr geil, zu was für einem Bummerang sich doch dieser DRM entwickelt.....:yeah:

Turtle01 03-09-10 08:19 AM

Da wird nicht viel passieren. Man wird Ubi darauf hinweisen und die ändern
die Texturen und gut ist. Rein Rechtlich sind auch viele Mods nicht erlaubt
die in den Foren zu Sh3 kusieren.
Doch wo kein Kläger da kein Richter.

Beim all´der begründeten Kritik an Ubi zur Zeit würde ich sowas als
echt lächerlich bezeichnen. Nicht das ich persönlich Hakenkreuze brauche,
meinetwegen kann Rot gegen Blau spielen, aber das halte ich dann doch für überzogen, also gleich strafanzeige.

Da hat Ubi gepennt, genau wie bei all den Bugs.

Gruß
Turtle

danasan 03-09-10 08:23 AM

@ PriLLi ... wobei das ja keiner tun würde ...

zurück zum Topic:

Ich denke, ein wirklich verärgerter Käufer könnte UBI damit schon auf den Schlips treten.

Das Auftauchen des HK in der deutschen Version ist nicht zu entschuldigen. Das ist ja nicht reingerutscht, sondern wahrscheinlich für die nichtdeutsche Version rein"programmiert".

danasan

urfisch 03-09-10 08:33 AM

muss man einfach mal versuchen...so eine anzeige kost ja nix außer zeit...

;)

TopCat 03-09-10 08:41 AM

Quote:

Originally Posted by danasan (Post 1304177)
Vielleicht trifft es zu, dass die im vorliegenden Fall von Amts wegen ermitteln müssten. Aber dazu müssten sie erstmal Kenntnis von der Sache haben...

Wer sagt Dir denn, dass es nicht den einen oder anderen Staatsanwalt oder Staatsschützer gibt, der SH zockt oder im Forum präsent ist ... ?:03:

ParaB 03-09-10 08:48 AM

Bei allem Verständnis für den Ärger vieler ehrlicher Kunden halte ich sowas für ziemlichen Quatsch und völlig überzogen.

Wer ernsthaft "gegen Ubisoft vorgehen" will soll meinetwegen den Verbraucherschutz wegen des DRM anschreiben aber Strafanzeigen weil ein rumänischer Grafikdesigner ein Hakenkreuz bei einer Hintergrundgrafik übersehen hat? Man kann's auch übertreiben....

danasan 03-09-10 09:05 AM

Quote

Wer sagt Dir denn, dass es nicht den einen oder anderen Staatsanwalt oder Staatsschützer gibt, der SH zockt oder im Forum präsent ist ... ?:03:

/Quote

Dazu kann ich nur Vermutungen anstellen: Ich vermute, dass überall da, wo über WWII in irgendeiner Art und Weise diskutiert wird, auch mal mitgelesen wird.

Gerade im Ausland gehostete Foren und Seiten werden ja gerne mal von fragwürdig Gesonnenen mißbraucht.

Ich hatte die Unterforen - Regeln hier für Neal übersetzt und wollte ihm eigentlich noch nahelegen, auch darauf einzugehen. Ich weiß nur nicht um die Notwendigkeit...

...Ich denke, wir sind sehr gut selbst in der Lage, mit Unterstützung durch die Moderatoren, das Unterforum hier sauber zu halten. :03:

danasan

McHibbins 03-09-10 09:19 AM

Quote:

Originally Posted by ParaB (Post 1304232)
Bei allem Verständnis für den Ärger vieler ehrlicher Kunden halte ich sowas für ziemlichen Quatsch und völlig überzogen.

Wer ernsthaft "gegen Ubisoft vorgehen" will soll meinetwegen den Verbraucherschutz wegen des DRM anschreiben aber Strafanzeigen weil ein rumänischer Grafikdesigner ein Hakenkreuz bei einer Hintergrundgrafik übersehen hat? Man kann's auch übertreiben....

Sehe ich genauso. In Simulationen wie SH finde ich sowas authentisch.

In Spielen wie Wolfenstein is sowas schon eher Verfassungsfeindlich, da die Motivation solche Symbole zu zeigen eine völlig andere ist.

OakGroove 03-09-10 09:26 AM

http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html

Siehe Para's post. Erfolgsaussichten dürften im präsentierten Kontext gering bis nicht vorhanden sein. Wenn es nur um Umtausch geht; auf Kulanz des Händlers hoffen, ansonsten:

http://extreme.pcgameshardware.de/bl...achmangel.html

http://www.it-recht-kanzlei.de/kauf-von-software.html

Seeadler 03-09-10 09:34 AM

Electronic Arts mußte damals ein MOHAA AddOn, ich glaube Spearhead war es, nach drei Tagen auf dem deutschen Markt wieder aus dem Handel zurückziehen. Dort hatte man vergessen eine Textur in der deutschen Lokalisierung auszutauschen und man sah auf einer Holzkiste das Afrika Korps Zeichen (Palme mit Hakenkreuz). Eine Woche später wurde erneut ausgeliefert.

Fischmob 03-09-10 04:01 PM

Grob gesagt:

Die Strafanzeige landet bei der Staatsanwaltschaft und die entscheidet über weitere Schritte (z.B. Einstellung des Verfahrens, Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens, Erhebung von Anklage usw.).

MfG

Kimoko 12-03-20 03:00 AM

Quote:

Originally Posted by OakGroove (Post 1304299)
http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html
Siehe Para's post. Erfolgsaussichten dürften im präsentierten Kontext gering bis nicht vorhanden sein. Wenn es nur um Umtausch geht; auf Kulanz des Händlers hoffen, ansonsten:
https://www.juraforum.de/gesetze/
http://www.it-recht-kanzlei.de/kauf-von-software.html

Sehe ich anders. Erfolgsaussichten können sogar top sein. Kommt auf den Anwalt drauf an.

Aktungbby 12-03-20 03:20 AM

welcome aboard!
 
Kimoko!:Kaleun_Salute:


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