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View Full Version : Oh Mann--- CD-Key


J.Bieber
11-20-10, 03:10 PM
JOh
Ich habe mir das SH5 gebraucht gekauft. Und nu---alles ..st.
Kann hier nur alle warnen. Gebrauchte Versionen laufen nur, wenn man den vollständigen ACcount des Erstbesitzer´s hat. Aber wer gibt schon sein Name und Passwort dabei.

Original Zitat von Ubisoft:
Bitte beachten Sie, dass einmal erfolgreich aktivierte Seriennummern unwiderruflich an den jeweiligen Ubisoft-Account gebunden sind und rückwirkend nicht wieder von diesem gelöst werden können.
Sollte der Vorbesitzer Ihres Spiels die Seriennummer bereits für sich freigeschaltet haben, so ist der Code endgültig und unwiderruflich entwertet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen in solchen Fällen nicht weiterhelfen können. Achten Sie deshalb bitte VOR dem Kauf einer gebrauchten Ware auf Gültigkeit der Seriennummer. Ubisoft kann Ihnen leider keine neue Seriennummer zur Verfügung stellen. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an den Verkäufer Ihres Spiels.
Aber wer weiss das vorher. Wenn ich die Zahl der gebrauchten SH im Netz sehe. Vielen Dank an alle Raubkopierer, die uns ehrliche Spieler so etwas beschert haben. :down:

Tonga
11-21-10, 08:28 AM
Das wird weniger an den Raubkopierern liegen, sondern an der Geschäftspolitik von Ubisoft. Aus unternehmerischer Sicht ist es ja nur logisch, dass man sicherstellen möchte, dass möglichst viele genuine Exemplare verkauft werden. Wie stellt man das sicher? Entweder durch ein wirklich gutes Produkt, was die Käufer überzeugt (hier nicht der Fall), oder die Unwissenheit der Kunden (darüber was für ein Ei sie sich da Kaufen) oder das Sperren von gebrauchten Exemplaren bzw. die Accountbindung, um Weiterverkäufe schon per se zu verhindern bzw. zu erschweren.
Der Verkäufer hatte wahrscheinlich nicht darauf hingewiesen und auch nicht auf die Bedingungen von Ubisoft verlinkt, oder? In dem Fall zurückschicken und reklamieren, ein benutzbares Produkt war schließlich Gegenstand des Kaufvertrages.

-PriLLi-
11-22-10, 06:32 AM
Versuche ihn einfach nochmal anzuschreiben, um zugangsdaten zu erhalten, schließlich erhielt er ja auch dein Geld, also Kulanz und dergleichen...sollte wohl hinhauen, sofern du es nicht auf nem Hinterhof gekauft hast.

Eine andere möglichkeit, bietet der Ubi Support, zwar auch nur auf Kulanz, da im vorhinein, schon darauf hingewiesen wird,
das das Spiel eine Permanente Internet verbindung benötigt, bzw an nem Account gekoppelt ist.
Ist ja inzwischen hinlänglich bekannt, und ohne dir zu nahe treten zu wollen, selber schuld, einfach mal die Augen ein wenig aufgemacht, dann hättest du das auch nicht übersehen, ist in diversen Foren von anfang an immer ein Thema gewesen.....

Worauf ich hinaus wollte, kann mich an nen Fall im Ubi-Forum erinnern, da hatte jemand das gleiche Problem, wandte sich an den Support, und bekam einen neuen Cd Key.
Allerdings wollte Ubi, das Handbuch des Spiel eingeschickt haben, was anschließend vernichtet wurde, und mußte noch 10 € bezahlen.
Bekam aber keine neues Handbuch sondern den Key per Mail zugeschickt, und es funktionierte dann auch....(seiner aussage nach)....
Vieleicht versuchst du das mal, falls du die zugangsdaten von dem Verkäufer nicht bekommst, und nicht schon zuviel bezahlt hast.

Kongo Otto
01-10-11, 12:00 PM
JOh
Ich habe mir das SH5 gebraucht gekauft. Und nu---alles ..st.
Kann hier nur alle warnen. Gebrauchte Versionen laufen nur, wenn man den vollständigen ACcount des Erstbesitzer´s hat. Aber wer gibt schon sein Name und Passwort dabei.

Original Zitat von Ubisoft:
Aber wer weiss das vorher. Wenn ich die Zahl der gebrauchten SH im Netz sehe. Vielen Dank an alle Raubkopierer, die uns ehrliche Spieler so etwas beschert haben. :down:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

Kann ich mein Spiel wieder verkaufen?
Derzeit noch nicht.

Kann ich das Spiel zusammen mit meinem ubi.com-Konto verkaufen?
Ihr ubi.com-Konto enthält Ihre persönlichen Daten und kann weder weitergegeben noch verkauft werden.

Quelle:
http://support.de.ubi.com/online-services-platform/

Hätteste mal vorher auf den Link geklickt, dann hättest du dir den Ärger erspart!

fastfranky
01-12-11, 10:38 AM
*edit*

Er hat Jehova gesagt!!! Steinigt ihn!

PhantomLord
01-12-11, 11:15 AM
Klasse mein Lieber Franky. Schon im 2. Post ein Grund zur Verwarnung eingehandelt. :nope:
Mit Cracks und ähnlichen Hinweisen haben wirs hier nicht so. Ich werds bei diesem Hinweis belassen. Beim nächsten Mal gibts dann was hinter die Ohren :arrgh!:

Oh... willkommen an Bord :D

fastfranky
01-13-11, 03:11 AM
Klasse mein Lieber Franky. Schon im 2. Post ein Grund zur Verwarnung eingehandelt. :nope:
Mit Cracks und ähnlichen Hinweisen haben wirs hier nicht so. Ich werds bei diesem Hinweis belassen. Beim nächsten Mal gibts dann was hinter die Ohren :arrgh!:

Oh... willkommen an Bord :D


hm.will nicht stänkern,aber kommentieren will ichs doch:

1.es ist in der eu rechtlich nicht möglich einen weiterverkauf zu verhindern
2.wenn ich ein legal käuflich erworbenes spiel mit quittung besitze,kann ich es nach meinen vorstellungen verändern,ergo also eine "schadhafte" game.exe auch mit der eines anderen anbieters austauschen welche mich nicht mit zwangsserviceleistungen oder zwangsdatenspeicherung behelligt.alles legal.wichtig ist nur der ordnungsgemässe erwerb.
gruss frank

PhantomLord
01-13-11, 07:49 AM
Die Rechtmäßigkeit in der EU möchte ich hier auch gar nicht diskutieren. Die von dir angeführten Punkte dürften dann allerdings schätzungsweise 100% aller AGB´s von Softwareherstellern als Unrecht deklarieren.
Ich kenne genug Software im kommerziellen Bereich (nicht nur Spiele) die ganz klar nutzergebunden und auch nicht weiterverkäuflich sind. Die Verwendung von modifizierten Programmteilen um diese Mechanismen zu umgehen ist logischerweise nie Bestandteil irgendwelcher AGB´s / Lizenzvereinbarungen und dürfte auch vor Gerichten nicht sehr wohlwollend betrachtet werden. Das gilt für Spiele genauso wie für Programmierungen in Steuergeräten von Autos.

Aber wie auch immer man es dreht und wendet. Hier bei SubSim gilt das Hausrecht (welches wir befugt sind durchzusetzen) des Eigentümers. Und da steht im Klartext: "keine Diskussion über Softwarepiraterie, Cracks, wo man wie welche erhält usw. !"

In diesem Sinne...
PhantomLord

fastfranky
01-13-11, 08:11 AM
und nun ist auch schluss mit debattieren :DL FRIEDE !!! es geht hier ja um spass am zocken und nicht um recht oder unrecht von softwaremagnaten :03:
:salute: franky

PhantomLord
01-13-11, 11:30 AM
Sollte ich unfreundlich rübergekommen sein... war nicht meine Absicht. :DL

Mal ganz abgesehen davon würden mich derartige Gesetzgebungen wirklich interessieren (so rein als Privatmann). Ich bin wahrlich kein Freund von Geschäftspraktiken wie sie UBI bei SH5, Siedler7 usw. praktiziert. Bin auch nicht der Meinung das sowas auf lange Sicht gut geht.
Gibts da Links oder Infos die man dazu nachlesen kann? Wenn ja, wo?

PhantomLord :salute:

fastfranky
01-14-11, 02:10 AM
Sollte ich unfreundlich rübergekommen sein... war nicht meine Absicht. :DL

Mal ganz abgesehen davon würden mich derartige Gesetzgebungen wirklich interessieren (so rein als Privatmann). Ich bin wahrlich kein Freund von Geschäftspraktiken wie sie UBI bei SH5, Siedler7 usw. praktiziert. Bin auch nicht der Meinung das sowas auf lange Sicht gut geht.
Gibts da Links oder Infos die man dazu nachlesen kann? Wenn ja, wo?

PhantomLord :salute:

also zum beispiel hier gibts etwas
http://www.computerwoche.de/management/it-strategie/1873787/index2.html

und wenn du viel zeit zum lesen der querverweise hast dann noch hier
http://dejure.org/gesetze/UrhG/17.html

oder hier

Es ist nach deutschem und österreichischem Urheberrechtsgesetz verboten, „wirksame technische“ Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen oder dieser Umgehung dienende Programme herzustellen bzw. zu verbreiten.[1] Diese Vorschrift ist jedoch nicht auf Computerprogramme anzuwenden.[2] Die Dekompilierung ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum ausschließlichen Zwecke der Herstellung von Interoperabilität ist legalen Besitzern der Software explizit erlaubt.[3]
Einzelnachweise [Bearbeiten]

↑ § 95a UrhG (DE), § 90c UrhG (AT)
↑ § 69a Abs. 5 UrhG (DE), § 90c Abs. 5 UrhG (AT)
↑ § 69e Abs. 5 UrhG (DE), § 40e UrhG (AT)
aber das ist ein schwammiges gebiet alles,ich würde es als halbseiden betrachten solange nicht exakte rechtssprechungen vorliegen :salute:franky

PhantomLord
01-14-11, 02:32 AM
Ick danke wie verrückt und vor allen Leuten :D

Durchaus interessant... aber wie du schon sagst, alles sehr schwammig. Und da eindeutige Gesetzgebung in Europa offensichtlich nicht erwünscht ist... (wer sollte dann die ganzen arbeitslosen Anwälte bezahlen?)

fastfranky
01-14-11, 03:01 AM
eine exakte rechtssprechung wird wohl nie möglich sein,weil der markt sich ja ständig veändert und die mühlen der justiz bekanntlich langsam mahlen :O:
aber irgentwie muss man die bosse da oben ja austricksen und ihnen zeigen das sie nicht alles machen können was sie wollen
:salute: