I quote this text from a German forum,in terms of blue light:
Die einzig erwähnte Variante, blaues Licht zu schalten, konnte ich in der „Torpedoschießvorschrift für Unterseeboote“ (M.Dv. 416/3) finden, die für die U-Boottypen II, VII, IX und X gültig war. Dort bedeutet „Blaulampe schalten“, dass für einen notwendigen Sehrohrrundblick, die Übermittlung der sich nun ändernden Peilwinkels nicht mehr über Torpedorechenwerk und das GA-Stellzeug an die Torpedos weitergegeben wird.
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